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Ellen Haußdörfer

03.12.2014 in Stadtentwicklung

Flussbad macht Berlin noch attraktiver

 

Zur Entscheidung des Expertengremiums im Bund, das Projekt Flussbad Berlin auf der Museumsinsel mit 2,6 Millionen Euro zu unterstützen, erklärt die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Ellen Haußdörfer:

"Das städtebaulich herausragende Vorhaben, das Flussbad am Rande der Museumsinsel in ein öffentliches Schwimmbecken von 750 Metern Länge umzugestalten und zudem am oberen Flusslauf eine natürliche Filteranlage anzulegen, schafft eine ökologisch nachhaltige Aufwertung der Aufenthaltsqualität in der Mitte Berlins. Mithilfe von Renaturalisierung wird das Wasser durch sich ansiedelnde Pflanzen und Tiere vorgefiltert und so die Wasserqualität verbessert. Es entsteht eine sauberere Spree, die in einem der größten freizugänglichen Becken zum Schwimmen einladen soll.

Zu den 2,6 Millionen Euro aus dem Förderprogramm des Bundes kommen weitere 1,4 Millionen aus dem Berliner Haushalt hinzu. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hatte sich mit insgesamt drei großen Projektvorschlägen mit der Fördersumme von insgesamt 7,3 Mio. Euro beworben, in denen neuartige Vorhaben der Stadtentwicklung in den zentralen Transformationsräumen Berlins skizziert werden.

Entstanden war die erste Idee zum Flussbad aus einer zivilgesellschaftlichen Initiative, die 2012 im gemeinnützigen Verein Flussbad Berlin e.V. aufging. In Zusammenarbeit mit dem Verein werden die Mittel für die weitere konzeptionelle Planung und die ersten vorbereitenden Bauschritte verwendet. In Zukunft soll die Entwicklung durch eine breite Bürgerbeteiligung begleitet werden.

Mit dem Projekt Flussbad sieht sich Berlin in seiner innovativen Entwicklung auf einem guten Wege, die Lebensbedingungen der Berlinerinnen und Berliner weiter zu verbessern und im Zuge dessen national wahrnehmbare Ideen für nachhaltige und integrative Nutzung der städtebaulichen Bedingungen zu schaffen."

 

12.05.2014 in Allgemein

Ellen Haußdörfer unterstützt Offenen Brief des Zentrum für Demokratie

 

Ellen Haußdörfer unterstützt den Offenen Brief des Zentrum für Demokratie der sich gegen die Ausweisung der Treptow-Köpenicker Integrationslotsin Simran Sodhi aus Deutschland richtet.

 

05.05.2014 in Berlin

Soziale Stadt in Berlin – am Beispiel der IntegrationslotsInnen

 

Seit 2008 gibt es in Berlin das Projekt der Stadtteilmütter. Das Projekt, das damals in Neukölln begann, ist mittlerweile zu einem erfolgreichen, berlinweiten Programm gewachsen. MigrantInnen helfen, im Rahmen dieses Programms, anderen MigrantInnen bei Erziehungs-, Gesundheits- und Bildungsfragen. Finanziert werden diese Stellen zum einen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und zum anderen werden 197 Stellen in Berlin direkt durch Bundesmittel gefördert. Doch diese Förderung endete 2014.

Berlin reagierte auf diese Mittelkürzung des Bundes mit dem Start des Landesrahmenprogramms für IntegrationslotsInnen (Stadtteilmütter), um durch finanzielle Unterstützung die Stellen zu sichern und das Projekt zu erhalten. Für die Jahre 2014 und 2015 stehen deshalb jeweils 2,2 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung. Diese Mittel reichen jedoch nicht um alle 400 Stadtteilmütter / IntegrationslotsInnen, zu finanzieren. Deshalb wird es in Zukunft neben den regulären Beschäftigungsstellen weiterhin Stellen geben, die über die Bürgerarbeit abgesichert werden oder durch FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) finanziert werden.

Das Landesrahmenprogramm sichert noch auf andere Art und Weise die Qualität der IntegrationslotsInnen. Neben der finanziellen Absicherung der Beschäftigungsstellen wird neuen Stadtteilmüttern eine Erstqualifizierung angeboten. Ausübende Stadtteilmütter und IntegrationslotsInnen, die die Beschäftigung wechseln möchten, haben die Möglichkeit weitere Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

„Das Landesrahmenprogramm sichert endlich die Kontinuität des Projekts der Stadtteilmütter und gewährt ihnen die Anerkennung, die sie verdienen. Dass mittlerweile 70 dieser Stellen eine reguläre und tariflich bezahlte Beschäftigung sind, zeigt die Bedeutung ihrer Arbeit. Wir müssen jetzt überlegen, wie wir die Angebote weiter gezielt ausbauen können und müssen den Erhalt des Projekts über 2015 hinaus sicherstellen.“ sagte ich am Rande der Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Soziales im Berliner Abgeordnetenhaus.

 

05.05.2014 in Berlin

Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe

 
Am 2. Dezember 2013 wurde der Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vollendet. An diesem Tag unterzeichnete Finanzsenator Nußbaum den Vertrag mit Vertretern von Veolia. Seitdem gehört das Berliner Wassernetz wieder allen Berlinerinnen und Berlinern. Das wird sich im neuen Jahr direkt bemerkbar machen. Denn zum 1. Januar 2014 sollen unmittelbar die Wasserpreise gesenkt und eine Entlastung der Berliner Wasserkunden erreicht werden.

Die Berliner Wasserbetriebe gaben unlängst bekannt, dass auch für 2012 und 2013 die Entlastungen in Form von Gutschriften die Mieterinnen und Mieter in Berlin erreichen sollen. Außerdem soll der Rechtsstreit mit dem Kartellamt beigelegt werden. Die Entlastung wird pro Kunden durchschnittlich 13,50 € umfassen. Das entspricht in etwa einer Preissenkung von jeweils 14% für die letzten beiden Jahre. Die Preissenkung für 2014 wird etwas höher ausfallen, um die Bitte einer mindestens 15%-igen Preissenkung zu erfüllen, die der Aufsichtsrat an den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe gerichtet hat.

Als alleiniger Unternehmer der Berliner Wasserbetriebe ist es nun die Verantwortung des Landes Berlin auch in Zukunft die Berlinerinnen und Berliner zu entlasten und zugleich verantwortungsvoll mit den Berliner Wasserbetrieben umzugehen. Die Schwierigkeit wird darin bestehen, dass die Preise weiter gesenkt werden oder stabil niedrig gehalten werden und zugleich die Wirtschaftlichkeit der BWB zu gewährleisten ist. Der kreditfinanzierte Rückkauf des Berliner Wassernetzes von RWE und Veolia belastet nun jährlich mit rund 60 Millionen Euro den Berliner Haushalt. Deshalb müssen weitere Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten identifiziert werden. Aber es ist klar, dass Einsparungen nicht durch einen Personalabbau erreicht werden dürfen, ebenso wenig wie durch Kürzungen von Investitionen in das Wassernetz.

Ich meine: „Es ist großartig, dass das Wassernetz wieder Berlin gehört. Jetzt liegt es an uns Politikern, das Wasser günstig und weiterhin in hoher Qualität aus der Leitung kommen zu lassen.“
 

01.04.2014 in Wohnen

Neuer Wohnraum für Berlin und Altglienicke

 

„Berlin braucht mehr Wohnungen“ so lautet das Credo der Berliner Stadtentwicklungspolitik von Senator Michael Müller (SPD). Es sollen jährlich 11.500 Wohnungen bis 2020 entstehen und anschließend 6.000 Wohnungen pro Jahr, so sieht es der Stadtentwicklungsplan Wohnen vor, mit dem Flächen für 122.000 neue Wohnungen bis 2025 sichergestellt werden sollen. Die bezirklichen Bauämter kommen fast gar nicht mit den Genehmigungen für Wohnungsneubauten hinterher. Allein 2013 wurden für rund 12.500 neue Wohnungen, knapp ein Drittel mehr als ein Jahr zuvor, Genehmigungen ausgesprochen. Das ist der höchste Stand seit 15 Jahren. Auf die Bezirke Pankow, Treptow-Köpenick und Lichtenberg entfiel dabei die Hälfte des Berliner Wohnungsbaus. Und so ist es nicht verwunderlich, dass auch in Altglienicke neue Wohnungen entstehen, insgesamt sollen bis 2020 rund 1.100 neue Wohneinheiten gebaut werden. Die Wohnungsgesellschaft degewo baut aktuell an der Ewaldstraße/ Ecke Bohnsdorfer Weg den so genannten „Ewaldriegel“ mit 32 neuen Mietwohnungen. Mit einer Gesamtinvestitionssumme von 3,6 Millionen Euro entstehen bis Frühjahr 2015 drei KfW-70-Effizienzhäuser mit 1,5- bis 5-Raumwohnungen.

Aber auch beim geplanten Einkaufszentrum an der Siriusstraße geht es langsam, aber sicher voran. Der Investor, die DOMOS GmbH,  hat nach einer langen Diskussion dem Durchführungsvertrag seine Zustimmung erteilt. Obwohl der städtebauliche Rahmenvertrag schon 2011 unterschrieben worden war, gab es zahlreiche Änderungen, die zu der Verzögerung führte. Das Bezirksamt hat im Interesse der Umsetzung des Vorhabens weitere Zugeständnisse gemacht, aber die notwendigen Regelungen zur Sicherung der Verträglichkeit des Vorhabens, z.B. beim Lärmschutz bewahrt. Nun sind die Voraussetzungen gegeben, den Bebauungsplan rechtsverbindlich zu machen. Das bereits beantragte Bauvorhaben kann dann genehmigt und schließlich realisiert werden.

 

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